Orthopädie Schuh und Technik Schuhatelier A. Koch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Schuhatelier A. Koch

- Zur Verwendung beim Verkauf beweglicher Sachen an Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf) -

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen dem Schuhatelier A. Koch und dem Kunden.

Es gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Geschäftsbeziehung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt das Schuhatelier A. Koch nicht an, es sei denn die Geltung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird durch das Schuhatelier A. Koch ausdrücklich schriftlich bestätigt.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung von Produkten, Lieferungen und Leistungen auf den Internetseiten des Schuhatelier A. Koch sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Einladung an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes dar. Die Bestellung des Kunden ist das Angebot an das Schuhatelier A. Koch zum Abschluss eines Kaufvertrages.

Nach Eingang einer Bestellung des Kunden wird dessen Angebot per E-Mail bestätigt und in seinen Einzelheiten aufgeführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Kunden dar, sondern informiert nur darüber, dass die Bestellung beim Schuhatelier A. Koch eingegangen ist.

Der Kaufvertrag kommt erst dann zu Stande, wenn die in Auftrag gegebene Leistung an den Kunden versandt und der Versand mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt wurde. Leistungen aus ein und der selben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil des Kaufvertrages.

Das Schuhatelier A. Koch bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. In diesen Fällen bedarf es immer der Bestätigung durch den gesetzlichen Vertreter.

Online-Bestellungen werden ohne handschriftliche Unterschrift anerkannt.

§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 13 BGB)

Der Kunde kann seine Bestellung schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware den Vertrag widerrufen. Dies gilt nicht für Waren, die nach seiner Spezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten ist. Das Widerrufsrecht besteht auch nicht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen (z. B. CDs, Videokassetten, DVDs) oder Software, die vom Besteller entsiegelt worden sind, ferner nicht bei Leistungen, die online (z. B. Software zum Download) übermittelt worden sind.

Die 2-Wochen-Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist gilt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der schriftliche Widerruf ist zu richten an:

Schuhatelier A. Koch

Obere Marktstrasse 12
97688 Bad Kissingen

und kann auch per Email an: schuhatelier-a.koch@freenet.de erfolgen.


Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzung herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in einem verschlechterten Zustand zurückgewähren, hat der Kunde insoweit Wertersatz zu leisten.
Übersteigt der Bestellwert insgesamt 40,00 € nicht, trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, es sei denn die gelieferte Ware ist mangelhaft oder stellt eine Falschlieferung dar. Anderenfalls trägt das Schuhatelier A. Koch die Kosten der Rücksendung.

§ 4 Lieferung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise ein Liefertermin durch das Schuhatelier A. Koch verbindlich zugesagt wurde.

Dem Kunden zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede dem Kunden zumutbare Teillieferung / Teilleistung gilt in diesem Fall als selbstständige Lieferung und Leistung.

Der Kunde kann sieben Tage nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist das Schuhatelier A. Koch schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist die Leistung zu erbringen. Durch diese Mahnung kommt das Schuhatelier A. Koch in Verzug. Die schriftliche Nachfristsetzung kann den Hinweis enthalten, dass der Kunde die Abnahme des Leistungsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen.

Verlangt der Kunde Schadensersatz wegen einer Verzögerung der Leistung neben dieser, so ist der Ersatz bei leichter Fahrlässigkeit des Schuhatelier A. Koch auf höchstens 10% des Verkaufspreises begrenzt.
Für den Fall des Schadensersatzes statt der Leistung ist die Höhe des Schadensersatzes bei leichter Fahrlässigkeit des Schuhatelier A. Koch auf höchsten 10% des Kaufpreises begrenzt.
Das Schuhatelier A. Koch haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Schuhatelier A. Koch oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf einer dem Schuhatelier A. Koch etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Vom Schuhatelier A. Koch nicht zu vertretene Störungen im Geschäftsbetrieb des Schuhatelier A. Koch oder bei dessen Vorlieferanten (Arbeitsausstände, Aussperrungen, höhere Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen,) verlängern die Lieferzeit entsprechend.
Falls ein Vorlieferant des Schuhatelier A. Koch trotz vertraglicher Verpflichtung das Schuhatelier A. Koch nicht mit der bestellten Waren beliefert, ist das Schuhatelier A. Koch zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Leistung nicht zur Verfügung steht. Der gegebenenfalls bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.

Zu versendende Ware wird standardmäßig als DHL-Päckchen geliefert.

Kann die Ware nicht standardmäßig versendet werden bzw. wünscht der Kunde einen anderen Lieferdienst, so richten sich die Versandkosten nach Verpackungsgröße, Verpackungsgewicht und den Preisen des jeweiligen Lieferdienstes.

Im Falle einer Nachnahmesendung wird eine zusätzliche Nachnahmegebühr von 1,50 € erhoben. Nachlieferungen sind innerhalb Deutschlands grundsätzlich versandkostenfrei.

§ 5 Preis und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich als Brutto-Preise, d.h. einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Mehrwertsteuer.

Versendungs- und Verpackungskosten hat der Kunde zu tragen.

Versicherungen der Produkte bestehen für den Transport nicht. Diese erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten. Das Schuhatelier A. Koch ist berechtigt, für besondere Leistungen (insbesondere für die Sicherung und den Schutz der Leistung) angemessene Kosten zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Die Zahlung des Kunden gilt dann als erfolgt, wenn das Schuhatelier A. Koch die Zahlung erhalten hat.

Die Zahlung kann per Rechnung / Überweisung und über das Lastschriftverfahren erfolgen. Das Schuhatelier A. Koch behält sich im Einzelfall vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Für diesen Fall wird der Kunde unverzüglich informiert.

Zahlungen per Überweisung sind zugunsten des folgenden Kontos und unter Angabe der Rechnungsnummer im Verwendungszweck vorzunehmen:

Kontoinhaber: Andreas Koch
Kontonummer: 4309
Bankleitzahl: 793 530 90
Bankinstitut: Sparkasse Bad Neustadt a d Saale

Für Neukunden besteht eine Höchstgrenze von 100,00 €, bis zu welcher der Kauf auf Rechnung möglich ist.

Soweit der Kunde per Lastschrift zahlt, erteilt er dem Schuhatelier A. Koch die Ermächtigung, alle fälligen Beträge von seinem Konto einzuziehen.
Der Kunde teilt dem Schuhatelier A. Koch zu diesem Zweck alle erforderlichen Kontoinformationen mit und sorgt für eine ausreichende Deckung des Kontos.
Bei Lastschriften, die aus vom Kunden zu vertretenen Gründen zurückgereicht bzw. storniert werden (z. B. Angabe falscher Kontodaten, fehlende Kontodeckung), trägt der Kunde die dafür anfallenden Kosten.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist das Schuhatelier A. Koch berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem von der Europäischen Zentralbank bekanntgegebenen Basiszinssatz (p.a.) zu verlangen. Soweit dem Schuhatelier A. Koch ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist das Schuhatelier A. Koch berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 6 Besonderheiten beim Kauf auf Rechnung

Die Zahlung auf Rechnung ist nur für Verbraucher ab dem 18. Lebensjahr möglich. Die Lieferadresse, die Hausanschrift und die Rechnungsadresse müssen in der Regel identisch sein und innerhalb Deutschlands liegen. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Zugang der Rechnung fällig. Für den Versand fallen gesonderte Kosten gemäß der aktuellen Versandkosten-Preisliste an. Die aktuelle Versandkosten-Preisliste ist im Onlineshop unterhalb jedes einzelnen Angebots zu finden.

Der Kunde wird vor Vertragsschluss stets gesondert darüber informiert, welche genauen Versandkosten anfallen.

Bei Zahlung auf Rechnung prüft und bewertet das Schuhatelier A. Koch die angegebenen Daten des Kunden und behält sich vor, bei berechtigtem Anlass Auskünfte bei Auskunfteien und Wirtschaftsinformationsdiensten einzuholen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zum vollständigen Ausgleich der Rechnungssumme im Eigentum des Schuhatelier A. Koch.

§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Schuhatelier A. Koch anerkannt sind. Zudem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Mängelhaftung

Ist eine Leistung des Schuhatelier A. Koch mangelhaft, kann der Kunde vom Schuhatelier A. Koch Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen. Die Abtretung der vorgenannten Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.

Das Schuhatelier A. Koch haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Schuhatelier A. Koch oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen haftet das Schuhatelier A. Koch nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Das Schuhatelier A. Koch haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet das Schuhatelier A. Koch nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Die Regelungen der Sätze 3 und 4 dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit das Schuhatelier A. Koch einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

Die Regelung des vorgenannten Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bleibt hiervon unberührt.

Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - 6 Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln 1 Jahr.

Soweit eine neue Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - 1 Jahr.

Die Verjährungsfristen nach Absatz 4 und 5 gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen das Schuhatelier A. Koch, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.

Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe:

1. Die Verjährungsfristen gelten nicht im Falle des Vorsatzes und nicht wenn das Schuhatelier A. Koch einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit das Schuhatelier A. Koch eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

2. Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung.

Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen die Rede ist, werden davon auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Regelungen zum Verjährungsbeginn, der Ablaufhemmung, der Hemmung und des Neubeginns von Fristen unberührt.

Das Schuhatelier A. Koch hat Sachmängel der Lieferung, die es von Dritten bezieht und unverändert an den Kunden weitergibt, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe des Absatzes 2 unberührt.

Der Kunde ist verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, in welchem er den Mangel festgestellt hat, dem Schuhatelier A. Koch schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie möglich, zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für die Mängelrechte des Kunden dar.

§ 10 Haftung bei Unmöglichkeit

Soweit die Lieferung unmöglich wird, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen beschränkt sich auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann.
Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen der Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

§ 11 Rücktrittsrecht und Entscheidungspflicht

Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten, wenn das Schuhatelier A. Koch die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde hat sich bei einer solchen Pflichtverletzung innerhalb einer angemessenen Frist nach einer entsprechenden Aufforderung des Schuhatelier A. Koch zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin auf der Lieferung besteht.
Im Falle der Mängelhaftung wird auf die betreffenden Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen.

§ 12 Rezeptabwicklung

Soweit für die zu bestellende Lieferung / Leistung die Leistungspflicht eines Kostenträgers (insbesondere der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung) in Frage kommt, ist hierfür Voraussetzung, dass die Leistung (z.B. Hilfsmittel) ärztlich verordnet und grundsätzlich auch durch den Kostenträger vor der Versorgung (d.h. der Abgabe des Hilfsmittels an den Kunden) genehmigt worden ist.
In diesen Fällen reicht der Kunde das ihm durch den Arzt ausgehändigte Rezept persönlich oder auf dem Postweg beim Schuhatelier A. Koch ein.
Das Schuhatelier A. Koch wird dann die notwendigen Schritte zur Kostenübernahme für die Versorgung durch den Kostenträger einleiten.
Für den Fall der Kostenübernahme übernimmt der Kunde den gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil der Kosten, soweit er von einer Zuzahlung nicht befreit worden ist.
Wird die Kostenübernahme durch die Krankenkasse abgelehnt, setzen sich die Vertragsparteien hierüber unverzüglich in Kenntnis. Das Schuhatelier A. Koch ist in der Folgezeit nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Kunde sowohl die Bestellung als auch die Kostenübernahme durch den Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Etwaige Verzögerungen durch das Genehmigungsverfahren des Kostenträgers gehen nicht zu Lasten des Schuhatelier A. Koch. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Schuhatelier A. Koch vor einer Entscheidung durch den Kostenträger der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich nicht verpflichtet ist, mit einer Lieferung in Vorleistung zu treten.

§ 13 Datenschutz

Das Schuhatelier A. Koch beachtet die deutschen Datenschutzbestimmungen und geht mit den persönlichen Daten des Kunden vertraulich um.
Ohne die ausdrückliche Zustimmung werden die Daten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung per EDV-Anlage gespeichert.
Eine Weitergabe der Daten an mit der Lieferung beauftragte Unternehmen erfolgt nur soweit die Auftragsabwicklung dies erforderlich macht. Darüber hinaus werden die Daten streng vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht.

§ 14 geltendes Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Schuhatelier A. Koch und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das UN-Kaufrecht sind ausgeschlossen.

§ 15 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz des Schuhatelier A. Koch laut Impressum.


§ 16 Schriftform

Mündliche Nebenabreden oder Zusagen bestehen nicht und sind nur dann wirksam, wenn sie das Schuhatelier A. Koch schriftlich bestätigt.

Ergänzende Auftragsbedingungen

des Schuhatelier A. Koch

- Zur Verwendung beim Verkauf beweglicher Sachen aus eigener Fertigung an Verbraucher (Werkvertrag) -

§ 17 Einführung

Es gelten zusätzlich zu den obigen Bedingungen die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertrags.

§ 18 Garantie / Gewährleistung / Haftung

Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Anfertigung verpflichtet. Der Auftragnehmer garantiert 2 Jahre auf Schäden an Klebung, Nähten und Material, ausgenommen Verschleiß und/oder unsachgemäße Behandlung.

Ausgenommen sind ebenso Oberleder oder andere Materialien, die nicht vom Auftragnehmer angeboten wurden, sondern auf Wunsch des Auftraggebers zur Anfertigung genutzt wurden.

Der Auftragnehmer bemüht sich, den Schuh, so wie in der Auftragsbestätigung dargestellt, hinsichtlich Form, Schaftmodell und Farben nach den Wünschen des Auftraggebers zu gestalten. Es wird nach den Maßen des Kundenfußes gearbeitet. Der Auftragnehmer garantiert nicht dafür, dass der Schuh dem Auftraggeber nach Fertigstellung gefällt oder als besonders gut passend empfunden wird.

Der Auftragnehmer haftet nur für Mängel am hergestellten Werk. Der in der Auftragsbestätigung genannte Preis beinhaltet bis zu 3 Anproben und Änderungen.

Weitere Extras, bei Auftragserteilung nicht genannte Wünsche oder Änderungen, die nicht durch fehlerhafte Arbeit des Auftragnehmers verursacht sind, sind kostenpflichtig.

§ 19 Eigentum

Alle Materialien und Formwerkzeuge (Maß- oder Mietleisten) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Mietleisten sind und bleiben auch nach der vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, Maßleisten gehen nur dann in das Eigentum des Auftraggebers über, wenn dies auf der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Formwerkzeuge noch 3 Jahre nach Erfüllung des Auftrags aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Eigentumsanspruch des Auftraggebers, ohne dass Der Auftragnehmer den Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt darüber gesondert informieren muss. Der Auftragnehmer kann den Maßleisten dann gegebenenfalls für andere Kunden umarbeiten.

§ 20 Lieferzeit

Der in der Auftragsbestätigung und/oder ein mündlich genannter Liefertermin kann bis zu 8 Wochen überschritten werden. Die Lieferzeit beginnt mit Datum der Unterschrift des Auftraggebers und zusätzlich mit dem Geldeingang des vereinbarten Anzahlungsbetrages.

Durch die im vereinbarten Preis enthaltenen Änderungen kann sich der vereinbarte Liefertermin um bis zu 4 Wochen verlängern. Sollten darüber hinaus weitere kostenpflichtige Änderungswünsche bestehen, kann erst nach Kenntnis über Art und Umfang ein neuer, verbindlicher Liefertermin genannt werden.

§ 21 Rücktritt

Beide Parteien können den Auftrag jederzeit kündigen.

Bei Rücktritt sind Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichtet, die voneinander erhaltenen Leistungen zurückzugewähren. Die bis dato erbrachte Leistung, sowie zur Fertigstellung im Auftrag des Kunden gekaufte Materialien, soweit sie nicht anderweitig verwendbar sind, werden mit den bis dato geleisteten Zahlungen verrechnet.

§ 22 Salvatorische Klausel

Soweit einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und Vereinbarung hiervon unberührt.